Hahnemann's Organon — Inhalt
Organon der Heilkunst, 6. Auflage, 1842 (nach der Ausgabe von Richard Haehl 1921)
Einleitung
Vorerinnerung zur ersten Auflage von 1810 unter dem Titel: "Organon der rationellen Heilkunde".
Einleitung zur sechsten Auflage.
Beispiele von homöopathischen Heilungen durch Zufall.
Auch unärztliche Personen fanden die Heilungen durch Wirkungs-Aehnlichheit als die einzig hülfreichen.
Selbst Aerzte älterer Zeit ahnten, daß dies die vorzüglichste Heilart sei.
Text des Organons
§ 1-2 Der einzige Beruf des Arztes ist schnelles, sanftes, dauerhaftes Heilen.
Anm. nicht das Schmieden theoretischer Systeme und Erklärungsversuche.
§ 3-4 Er muß das an Krankheiten zu Heilende aufsuchen, und das Heilende in den verschiedenen Arzneien kennen, um dieses jenem anpassen zu können, auch die Gesundheit der Menschen zu erhalten verstehen.
§ 5 Zur Heilung beihülfliches Achten auf Veranlassung, Grundursache und andere Umstände.
§ 6 Die Krankheit besteht für den Arzt bloß in der Gesamtheit ihrer Symptome.
Anm. Der alten Schule unmögliche Ergrübelung des Krankheits-Wesens (prima causa)
§ 7 Unter Achtung auf jene Umstände (§ 5.) braucht der Arzt bloß die Gesamtheit der Symptome hinwegzunehmen, um die Krankheit zu heilen.
Anm. a. Die offenbar die Krankheit veranlassende und unterhaltende Ursache ist hinwegzuräumen.
Anm. b. Verwerflichkeit der symptomatischen, auf ein einziges Symptom gerichteten, palliativen Curart.
§ 8 Sind alle Symptome getilgt, so ist jederzeit die Krankheit auch in ihrem Innern geheilt.
Anm. Unverständig leugnet dies die alte Schule.
§ 9 Während der Gesundheit belebt eine geistartige Kraft (Autocratie, Lebenskraft) den Organismus und hält ihn in harmonischer Ordnung.
§ 10 Ohne diese belebende, geistartige Kraft ist der Organismus tot.
§ 11 Während der Krankheit ist ursprünglich nur die Lebenskraft krankhaft verstimmt und drückt ihr Leiden (die innere Veränderung) durch Innormalitäten an Gefühlen und Tätigkeiten des Organismus aus.
Anm. Erklärung des Wortes: Dynamisch.
§ 12 Durch das Verschwinden des Symptomen-Inbegriffs mittels Heilung ist auch das Leiden der Lebenskraft, das ist, der ganze innere und äußere Krankheits-Zustand, gehoben.
Anm. Das Wie? die Lebenskraft die Symptome zuwege bringe, ist zum Heilen unnötig zu wissen.
§ 13 Die nicht-chirurgischen Krankheiten für ein eignes, sonderes, im Menschen hausendes Ding anzunehmen, ist ein Unding, was die Allöopathie so verderblich gemacht hat.
§ 14 Alles heilbare Krankhafte gibt sich durch Krankheits-Symptome dem Arzte zu erkennen.
§ 15 Das Leiden der kranken Lebenskraft und die dadurch erzeugten Krankheits-Symptome sind ein unteilbares Ganze — Eins und dasselbe.
§ 16 Nur durch geistartige Einflüsse der krank machenden Schädlichkeiten kann unsere geistartige Lebenskraft erkranken, und so auch nur durch geistartige (dynamische) Einwirkung der Arzneien wieder zur Gesundheit hergestellt werden.
§ 17 Der Heilkünstler hat also bloß den Inbegriff der Krankheits-Zeichen hinwegzunehmen, und er hat das Total der Krankheit gehoben.
Anm. 1. 2. Erläuternde Beispiele.
§ 18 Die Gesamtheit der Symptome ist die einzige Indikation, die einzige Hinweisung auf ein zu wählendes Heilmittel.
§ 19 Die Befindens-Veränderung in Krankheiten (die Krankheits-Symptome) kann durch die Arzneien nicht anders geheilt werden, als insofern diese die Kraft haben, ebenfalls Befindens-Veränderungen im Menschen zuwege zu bringen.
§ 20 Diese Befindens-Veränderungs-Kraft der Arzneien kann bloß bei ihrer Einwirkung auf gesunde Menschen wahrgenommen werden.
§ 21 Die krankhaften Symptome, welche die Arzneien im gesunden Menschen erzeugen, sind das Einzige, woraus wir ihre Krankheit-Heilungs-Kraft erkennen lernen.
§ 22 Zeigt die Erfahrung, daß durch Arzneien, welche ähnliche Symptome, als die Krankheit offenbaren, letztere am gewissesten und dauerhaftesten geheilt werde, so nimmt man zum Heilen Arzneien von ähnlichen Symptomen — zeigt sie aber, daß die Krankheit am gewissesten und dauerhaftesten durch entgegengesetzte Arznei-Symptome geheilt werde, so hat man Arzneien von entgegengesetzten Symptomen zum Heilen zu wählen.
Anm. Der Gebrauch der Arzneien, deren Symptome keinen eigentlichen (pathischen) Bezug auf die Krankheits-Symptome haben, den Körper aber andersartig angreifen, bezeichnet die allöopathische, verwerfliche Curmethode.
§ 23 Durch entgegengesetzte Arznei-Symptome (antipathische Cur) werden anhaltende Krankheits-Symptome nicht geheilt.
§ 24-25 Nur die noch übrige homöopathische Heilmethode, durch Arzneien von ähnlichen Symptomen, zeigt sich in der Erfahrung durchaus hülfreich.
§ 26 Dies beruht auf dem Natur-Heilgesetze, daß eine schwächere dynamische Affection im lebenden Menschen, von einer ihr sehr ähnlichen, stärkeren, bloß der Art nach abweichenden, dauerhaft ausgelöscht wird.
Anm. Dies geschieht auch bei physischen Affectionen, wie bei moralischen Uebeln.
§ 27 Das Heil-Vermögen der Arzneien beruht daher auf ihren der Krankheit ähnlichen Symptomen.
§ 28-29 Versuch einer Erklärung dieses Natur-Heilgesetzes.
§ 30-33 Der menschliche Körper ist weit geneigter, sich durch Arzneikräfte in seinem Befinden umstimmen zu lassen, als durch natürliche Krankheit.
§ 34-35 Des homöopathischen Heilgesetzes Richtigkeit zeigt sich an dem Nicht-Gelingen jeder unhomöopathischen Cur eines älteren Uebels und daran, daß auch zwei im Körper zusammentreffende, natürliche Krankheiten, sobald sie einander unähnlich sind, einander nicht aufheben und nicht heilen.
§ 36 I. Die ältere, im Körper wohnende Krankheit hält, wenn sie gleich stark, oder stärker ist, eine neue, unähnliche Krankheit vom Menschen ab.
§ 37 So bleiben auch bei unhomöopathischen Curen, die nicht heftig sind, die chronischen Krankheiten, wie sie waren.
§ 38 II. Oder eine den schon kranken Menschen befallende, neue, stärkere Krankheit unterdrückt nur, so lange sie dauert, die alte, im Körper wohnende, ihr unähnliche Krankheit, hebt diese aber nie auf.
§ 39 Ebenso heilen starke Curen mit allöopathischen Arzneien keine chronische Krankheit, sondern unterdrücken sie nur so lange, als der Angriff mit heftigen Arzneien dauert, welche keine der Krankheit ähnliche Symptome für sich erregen können; hernach kommt die chronische Krankheit eben so schlimm und schlimmer wieder hervor.
§ 40 III. Oder die neue Krankheit tritt nach langer Einwirkung auf den Körper zu der altern, ihr unähnlichen, und es entsteht eine doppelte (complizierte) Krankheit; keine dieser beiden sich unähnlichen, hebt die andere auf.
§ 41 Obgleich im Laufe der Natur nicht selten zwei sich unähnliche Krankheiten in demselben Organismus zusammentreffen, so ereignet sich dies dennoch weit öfterer beim gewöhnlichen Cur-Verfahren, wo, zu der ihr unähnlichen (folglich nicht durch eine zweite, unähnliche Krankheit heilbaren) eine durch angewendete, so heftige, als unpassende (allöopathische) Arzneien erzeugte, Kunst-Krankheit sich gesellet, wodurch der Kranke nun weit kränker, ja zwiefach krank wird.
§ 42 Die sich so complizierenden Krankheiten nehmen, ihrer Unähnlichkeit zufolge, jede den ihr im Organismus gehörigen Platz ein.
§ 43-44 Aber ganz anders ist es beim Zutritt einer stärkeren Krankheit zu der ihr ähnlichen, alten; denn diese wird dann von jener aufgehoben und geheilt.
§ 45 Erklärung dieser Erscheinung.
§ 46 Beispiele chronischer Krankheiten, durch zufälligen Zutritt einer andern, ähnlichen, stärkren geheilt.
§ 47-49 Selbst von den, im Laufe der Natur zusammentreffenden Krankheiten, kann nur die, aus ähnlichen Symptomen bestehende, die andere aufheben und heilen, die unähnliche Krankheit aber kann es nie, zur Belehrung für den Arzt, mit welcher Art Arzneien er gewiß heilen könne, nämlich einzig mit den homöopathischen.
§ 50 Die Natur hat nur wenige Krankheiten andern Krankheiten zur homöopathischen Hilfe zuzuschicken und diese ihre Hülfsmitteln sind mit vielen Unbequemlichkeiten verbunden.
§ 51 Dagegen hat der Arzt unzählige Heilpotenzen mit großen Vorzügen vor jenen.
§ 52 Es gibt nur zwei Haupt-Curarten, die homöopathische und die allöopathische, welche gerade Gegensätze sind; sie können sich einander nicht nähern, noch sich je vereinigen.
§ 53 Die Homöopathische beruht auf einem untrüglichen Natur-Gesetze und bewährt sich als die einzig vorzügliche.
§ 54 Die Allöopathische erschien in vielen, sehr verschiedenen auf einander folgenden Systemen, die sich alle "rationelle Heilkunde" nannten. Diese Curart sah in Krankheiten nur krankhafte Materie, wollte sie klassifizieren, und machte sich eine Arzneimittellehre aus Vermutungen.
Anm. Zusammengesetzte Recepte.
§ 55-56 Die allöopathischen Aerzte haben bei ihrer schädlichen Curart nichts, was die Kranken noch in einigem Vertrauen erhält, als die Palliative.
Anm. Isopathie.
§ 57 Auf antipathischem (enantiopathischen) oder palliativem Wege wird gegen ein einzelnes Symptom der Krankheit eine Arznei von entgegengesetzter Wirkungs-Aeußerung (contraria contrariis) verordnet. Beispiele.
§ 58 Dieses antipathische Verfahren ist nicht bloß fehlerhaft, weil es nur gegen ein einzelnes Krankheits-Symptom gerichtet ist, sondern auch, weil in anhaltenden Beschwerden, nach kurzer Schein-Erleichterung, wahre Verschlimmerung erfolgt.
Anm. Zeugnisse der Schriftsteller.
§ 59 Schädliche Erfolge einiger antipathischen Curen.
§ 60 Die gesteigerten Gaben, bei Wiederholung eines Palliativs, heilen auch nie chronische Uebel, richten aber desto größeres Unglück an.
Anm. Broussais's verderbliches Cur-System.
§ 61 Hieraus hätten die Aerzte auf die Hülfreichheit des gegenteiligen, allein guten Heilwegs schließen sollen, nämlich des homöopathischen.
§ 62 Der Grund von der Schädlichkeit der palliativen und von der alleinigen Heilsamkeit der homöopathischen Arznei-Anwendung.
§ 63 Beruht auf dem Unterschiede der bei Einwirkung einer jeden Arznei stattfindenden Erstwirkung und der hierauf vom lebenden Organismus (der Lebenskraft) veranstalteten Gegenwirkung oder Nachwirkung.
§ 64 Erklärung der Erstwirkung und der Nachwirkung.
§ 65 Beispiele von beiden.
§ 66 Bei den kleinsten homöopathischen Arzneigaben wird die Nachwirkung der Lebenskraft einzig durch die Herstellung des Gleichgewichts der Gesundheit kund.
§ 67 Aus diesen Wahrheiten geht die Heilsamkeit der homöopathischen, so wie die Verkehrtheit der antipathischen und palliativen Verfahrungsart hervor.
Anm. Fälle, in denen die antipathische Anwendung der Arzneimittel noch einzig brauchbar ist.
§ 68 Wie folgt aus diesen Wahrheiten die Heilsamkeit der homöopathischen Heilart?
§ 69 Wie folgt aus diesen Wahrheiten die Schädlichkeit des antipathischen Verfahrens?
Anm. 1. Entgegengesetzte Empfindungen neutralisieren sich im menschlichen Sensorium nicht, also nicht wie entgegengesetzte Substanzen in der Chemie.
Anm. 2. Erläuterndes Beispiel.
§ 70 Kurzer Inbegriff der homöopathischen Heilart.
§ 71 Die drei zum Heilen nötigen Punkte: 1) die Erforschung der Krankheit, 2) die Erforschung der Wirkung der Arzneien, und 3) ihre zweckmäßige Anwendung.
§ 72 Allgemeine Uebersicht der Krankheiten — acute, chronische.
§ 73 Acute Krankheiten Einzelner, sporadische, epidemische, acute Miasmen.
§ 74 Die schlimmste Art chronischer Krankheiten sind die durch Unkunst allöopathischer Aerzte erzeugten.
Anm. 1. Die höchst allöopathische Schwächungs-Cur Broussais's.
Anm. 2. Pathologische Anatomie.
§ 75 Diese sind die unheilbarsten.
§ 76 Nur von noch hinreichender Lebenskraft kann dann das Verdorbene, oft nur in langer Zeit, wieder zurückgebildet werden, wenn homöopathisch das Ursiechtum zugleich getilgt wird.
§ 77 Uneigentliche chronische Krankheiten.
§ 78 Eigentliche chronische Krankheiten; sie entstehen alle aus chronischen Miasmen.
Anm. Erläuterung.
§ 79 Syphilis und Sykosis.
§ 80-81 Psora; sie ist die Mutter aller eigentlichen chronischen Krankheiten, die syphilitischen und sykosischen ausgenommen.
Anm. Krankheitsnamen der gewöhnlichen Pathologie.
§ 82 Unter den für diese chronischen Miasmen, namentlich für die Psora, gefundenen, specifischeren Heilmitteln ist für jeden einzelnen Fall von chronischer Krankheit eine um so sorgfältigere Wahl zur Heilung zu treffen.
§ 83 Erfordernisse zur Auffassung des Krankheitsbildes.
§ 84-99 Vorschrift, wie der Arzt das Krankheitsbild zu erkundigen und aufzuzeichnen hat.
§ 100-102 Erforschung der epidemischen Krankheiten insbesondere. 138-139
§ 103 Auf gleiche Weise mußte die Grundursache der (unsyphilitischen) chronischen Krankheiten ausgemittelt und das große Gesammt-Bild der Psora aufgestellt werden.
§ 104 Nutzen des schriftlich aufgezeichneten Krankheitsbildes zum Heilen und beim Verfolg der Cur.
Anm. Wie verfahren die Aerzte alter Schule bei Erforschung des Krankheits-Zustandes?
§ 105-114 Vorerinnerung zur Erforschung der reinen Arznei-Wirkungen an gesunden Menschen. Erstwirkung. Nachwirkung.
§ 115 Wechselwirkungen der Arzneien.
§ 116-117 Idiosyncrasien.
§ 118-119 Jede Arznei hat von der anderen abweichende Wirkungen.
Anm. Es kann keine Surrogate geben.
§ 120 Jede Arznei muß daher auf die Eigenheit ihrer besonderen Wirkungen sorgfältig geprüft werden.
§ 121-140 Verfahren dabei, wenn man sie an ändern Personen versuchen läßt.
§ 141 Die Versuche des gesunden Arztes mit Arzneien an sich selbst bleiben die vorzüglichsten.
§ 142 Die Erforschung der reinen Arzneiwirkungen in Krankheiten ist schwierig.
§ 143-145 Aus solcher Erforschung der reinen Wirkungen der Arzneien an Gesunden entsteht erst eine wahre materia medica.
§ 146 Die zweckmäßigste Anwendung der nach ihrer eigenthümlichen Wirkung gekannten Arzneien zum Heilen.
§ 147 Die homöopathisch passendste Arznei ist die hülfreichste, ist das specifische Heilmittel.
§ 148 Andeutung, wie die homöopathische Heilung zugehen mag.
Anm. Unterschied reiner Homöopathik von der Mischlings-Sekte.
§ 149 Die homöopathische Heilung schnell entstandener Krankheit erfolgt schnell; die der chronischen Siechtume aber erfordert verhältnismäßig mehr Zeit.
§ 150 Geringe Unpäßlichkeiten.
§ 151 Die bedeutenden Krankheiten haben mehrere Symptome.
§ 152 Für die mit mehreren, auffallenden Symptomen läßt sich desto gewisser ein homöopathisches Heilmittel finden.
§ 153 Auf welche Art von Symptomen man hierbei vorzüglich zu achten habe.
§ 154 Ein möglichst homöopathisches Mittel heilt ohne bedeutende Beschwerde.
§ 155 Ursache der Beschwerdelosigkeit solcher Heilung.
§ 156 Ursache der kleinen Ausnahmen hiervon.
§ 157-160 Die die ursprüngliche Krankheit etwas an Stärke übertreffende, sehr ähnliche Arzneikrankheit, auch homöopathische Verschlimmerung genannt.
§ 161 In chronischen (psorischen) Krankheiten erfolgen die homöopathischen Verschlimmerungen von den homöopathischen Arzneien im Verlaufe mehrerer Tage, von Zeit zu Zeit.
§ 162-171 Maßregeln bei der Heilung, wenn der Vorrat gekannter Arzneien zur Findung eines vollkommen homöopathischen Mittels zu klein ist.
§ 172-184 Maßregeln bei Heilung der Krankheiten mit allzuwenigen Symptomen: einseitige Krankheiten.
§ 185-203 Behandlung der Krankheiten mit Lokal-Symptomen; ihre bloß äußere Behandlung ist stets verderblich.
§ 204-205 Alle eigentliche (nicht bloß von übler Lebensart entstandene und unterhaltene) chronische Uebel und Siechtume müssen mit den, ihrem zum Grunde liegenden Miasm angemessenen, homöopathischen Arzneien bloß von innen geheilt werden.
§ 206 Vorgängige Erkundigung nach dem zum Grunde liegenden Miasm, dem einfachen oder dessen Komplikation mit einem zweiten (oder wohl auch dritten) Miasm.
§ 207 Erkundigung der vorher gebrauchten Curen.
§ 208-209 Uebrige, nötige, vorgängige Erkundigungen vor Auffassung des Krankheitsbildes des chronischen Uebels.
§ 210-230 Behandlung der sogenannten Geistes- oder Gemüts-Krankheiten.
§ 231-232 Die Wechselkrankheiten. Die alternirenden.
§ 233-234 Die typischen Wechselkrankheiten.
§ 235-244 Die Wechselfieber.
§ 245-251 Gebrauchsart der Heilmittel.
Anm. Gaben-Wiederholung nach den neuesten Erfahrungen berichtigt.
§ 252-256 Zeichen der anfangenden Besserung.
§ 257-258 Falsche Vorliebe für Lieblings-Mittel und ungerechter Haß gegen andere Arzneien.
§ 259-261 Lebensordnung in chronischen Krankheiten.
Anm. Schädliche Dinge in der Lebensweise.
§ 262-263 Diät in acuten Krankheiten.
§ 264-266 Wahl der vollkräftigsten, ächtesten Arzneien.
Anm. Aenderung einiger Stoffe durch Zubereitung zu Nahrungsmitteln.
§ 267 Zubereitung der kräftigsten und haltbarsten Arzneiform aus frischen Krautern.
§ 268 Trockene Gewächssubstanzen.
Anm. Pulver-Zubereitung zum Aufbewahren.
§ 269-271 Die der Homöopathik eigentümliche Zubereitungs-Art der rohen Arznei-Substanzen, um ihre Heilkräfte möglichst zu entwickeln. Dynamisierung (Potenzirung).
§ 272-274 Nur eine einzige, einfache Arznei ist auf einmal dem Kranken zu geben.
§ 275-283 Gaben-Größe zu homöopathischem Behufe — wodurch sie verstärkt oder verkleinert werden.
Anm. Gefährlichkeit allzu großer Dosen.
§ 284 Welche Teile des Körpers sind mehr oder minder empfänglich für die Einwirkung der Arzneien?
§ 285 Aeußere Anwendung der Arzneien. Mineral-Bäder.
§ 286 Elektricität, Galvanism.
§ 287 Mineralischer Magnet.
§ 288-289 Tierischer Magnetism (Mesmerism).
§ 290 Massiren.
§ 291 Wasser-Bäder, als Heilmittel mittels ihrer Temperatur.

